Schwerbehindertenausweis
Epilepsie und Schwerbehindertenausweis
Epilepsie ist eine chronische neurologische Erkrankung, die mit wiederkehrenden epileptischen Anfällen einhergeht.
Die Auswirkungen auf Alltag, Beruf und soziale Teilhabe sind individuell unterschiedlich.
Menschen mit Epilepsie können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, wenn ihre Erkrankung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung führt.
Wann wird ein Schwerbehindertenausweis gewährt?
Für Epilepsie wird der Grad der Behinderung (GdB) nach Häufigkeit, Schwere und Art der Anfälle sowie nach der medikamentösen Einstellung beurteilt:
- Bei anfallsfreier Epilepsie unter Medikation wird meist ein GdB von 30–40 vergeben.
- Bei gelegentlichen Anfällen (z.B. einmal alle 1–2 Monate) liegt der GdB oft bei 50 oder höher.
- Bei häufigen, schweren oder unvorhersehbaren Anfällen kann der GdB deutlich über 60–80 betragen.
Vorteile des Schwerbehindertenausweises
Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und hat Anspruch auf Nachteilsausgleiche, z.B.:
- Besonderer Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis
- Zusatzurlaub von 5 Tagen pro Jahr
- Steuerliche Vergünstigungen (Behinderten-Pauschbetrag)
- Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr (abhängig von Merkzeichen)
- Möglichkeiten der Teilhabeassistenz und Hilfsmittelversorgung
Merkzeichen bei Epilepsie
Zusätzliche Merkzeichen wie
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